Ihr Partner für den Winterdienst
Wir räumen mit umfangreichem Fuhrpark für Privatpersonen, Gewerbe und Kommunen rund um die Uhr.
Der Winterdienst ist vielen Menschen lästig – freisprechen können Sie sich aber nicht von ihm. Denn in Deutschland herrscht eine Streu- und Räumpflicht der Gehwege für Eigentümer und Mieter (sofern diese übertragen wurde). Werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertags zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr muss der gefallene Schnee geräumt und die an das Grundstück angrenzenden Gehwege gestreut werden.
Zudem müssen auch die zum Grundstück gehörigen Parkplätze, beispielsweise am Straßenrand vor dem Haus, geräumt werden. Kommen Sie dieser Pflicht zum Schneeräumen nicht nach, drohen Ihnen im Schadensfall zivilrechtliche Konsequenzen, die nicht nur unangenehm, sondern auch mit hohen Kosten verbunden sein können. Zudem Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro können drohen.
Unser Service richtet sich vor allem an Gewerbebetriebe, Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften.
Für ein individuelles Angebot erreichen Sie uns unter
08856 / 9210-20 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.